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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Mag. Ing. Haider GmbH

§ 1 Gültigkeit dieser Bedingungen, Angebote

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragspartner schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferungen von Waren gelten sinngemäß auch für Lieferungen von Leistungen, insbesondere auch für Montagearbeiten.

Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrundegelegt werden und die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler, verpflichten die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH nicht. Dies gilt insbesondere für Irrtümer der Leistungsbeschreibung des Angebotes.

Nur schriftliche Angebote der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH sind gültig. Falls im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Angebot 30 Tage gültig.

§ 2 Umfang der Lieferpflicht

Für den Umfang der Lieferverpflichtung der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. die Auftragsbestätigung maßgebend.

Angebotsunterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-und sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH als verbindlich bezeichnet. Abänderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Angaben in dem Käufer zur Verfügung gestellten Regelplänen. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörigen Unterlagen verbleiben bei der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH nicht der Auftrag erteilt wird.

Von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH durchgeführte Berechnungen über Wasserqualität oder sonstige durch den Verkaufsgegenstand zu erzielende Wassereigenschaften werden aufgrund der von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH zur Verfügung gestellten Analysewerte durchgeführt. Berechnungen sind grundsätzlich unverbindlich, angegebene Werte können sich bei Veränderung der Analysewerte, Abgabemengen und Durchflussleistungen u.ä. ändern.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen für die beim Import nach Österreich erhobenen Eingangsabgaben (z.B. Zölle) zwischen Bestellung und Lieferung ändern, so ist die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Alle Preise verstehen sich in Euro effektiv und, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ab Lager oder Werk, und beinhalten keine Transportkosten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen oder der Preis als inkl. Mehrwertsteuer gekennzeichnet. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten. Die Ware reist daher auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung über einen von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH eingeräumten Kreditrahmen, sind Zahlungen wie folgt fällig:
1/3 der Auftragssumme zuzüglich MWSt. mit Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 der Auftragssumme zuzüglich MWSt. mit Versandbereitschaft und der Restbetrag zuzüglich MWSt. mit Rechnungserhalt. Alle Zahlungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Verrechnung von Teilleistungen ist zulässig.

Gerät der Käufer gegenüber der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH in Zahlungsverzug, oder wird der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH bekannt, dass Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich droht, bzw. durch Wechselprotest, Klagen usw. Unsicherheit in der Vermögenslage des Käufers bestehen, ist der Kaufpreis, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sofort fällig. Auch bei Verletzung anderer Zahlungsbestimmungen tritt sofortiger Terminverlust ein. Gleiches gilt bei Annahmeverzug des Käufers. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen ist der Käufer immer dann in Annahmeverzug anzusehen, wenn er die bedungenen Leistungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht abnimmt.

Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber - nicht an Erfüllungsstatt - angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH kann angebotene Zahlung in Form von Scheck oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine ist die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über der Sekundärmarktrendite (SMR) österreichischer festverzinslicher Wertpapiere zu berechnen.

Zahlungen sind nur an die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH direkt bzw. an die von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH bekannt gegebene Zahlstelle oder an eine von der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH schriftlich bevollmächtigte Person zu leisten.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen.

Sollten Angebote auf Reparaturen oder Begutachtungen verlangt werden und deshalb zwecks Ermittlung der Reparaturkosten eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind der Mag. Ing. Haider die dadurch erwachsenen Kosten einschließlich allfälliger Demontagekosten sowie Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte.

§ 4 Lieferfrist

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt nach Einlangen der gegengezeichneten Auftragsbestätigung/des Angebotes oder mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist außerdem, dass sämtliche der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH notwendig erscheinenden technischen Einzelheiten geklärt sind und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

Die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und entsprechend Rechnung zu legen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer die Leistung innerhalb angemessener Frist nicht abruft oder mit den bauseits zu erbringenden Vorleistungen, wie z.B. Klärung der Finanzierung, Einholung von Genehmigungen, Beschaffung von Plänen und dergleichen mehr, in Verzug ist.

Für die Einhaltung der Lieferfrist ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Liefergegenstand das Werk verlässt oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wird.

Nimmt der Käufer die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so kann die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH entweder Erfüllung verlangen, oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten, wobei sämtliche dabei entstandenen Kosten vom Käufer getragen werden. Unterbleibt die Ausführung der Ware oder des Werkes noch vor dem vereinbarten Liefertermin durch Umstände, die auf Seite des Käufers/Bestellers liegen, so gebührt der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH gleichwohl das vereinbarte Entgelt. Für diesen Fall gilt eine Stornogebühr in Höhe von jedenfalls 40 % des vereinbarten Entgelts als vereinbart, bei Stornierung 3 Tage vor Lieferung sind 80 % und am Tag der Lieferung 100% des vereinbarten Entgelts zu zahlen. Die Lieferfrist der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse um eine angemessene Frist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH, deren Lieferwerk, oder einer der Unterlieferanten davon betroffen werden. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Ausschusserzeugung, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffteile. Diese Fälle höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder einen Schadenersatzanspruch an die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH zu stellen.

Mit Lieferung geht die Gefahr über.

§ 5 Gewährleistung

Die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH leistet Gewähr, dass gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsmängel sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich mindern, sowie etwa ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besitzen.

Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugegangenen Lieferungen zu überprüfen. Offene Mängel müssen sofort, verborgene Mängel innerhalb von 4 Tagen schriftlich angezeigt werden. Es muss der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH weiters Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung nachzuprüfen. Für Schäden durch Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung haftet die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH nicht.

Die von der Firma Mag. Ing. Haider GmbH gelieferten/bezogenen Teile dürfen nur bei sonstigen Gewährleistungsausschluss von fachkundigen Personen montiert bzw. verarbeitet werden.

Bei allen der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH nachgewiesenen Mängel an dem Liefergegenstand ist die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH berechtigt, nach ihrer Wahl das mangelhafte Produkt gegen ein gleichartiges, einwandfreies Produkt innerhalb angemessener Frist auszutauschen oder in anderer Form eine Nachbesserung vorzunehmen. Falls die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH Mängel auch innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag - soweit zulässig unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückzutreten. Für ausgetauschte oder nachgebesserte Produkte oder Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.

Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Folgeschäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind bzw. auf Verdienstentgang, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferung, unabhängig von der Art des Mangels, sofern nicht eine andere darüber hinausgehende produktspezifische Gewährleistung zur Anwendung kommt.

Garantien können wir nur dann auf uns nehmen, wenn Betriebsmittel laut unserer Betriebsanleitung eingesetzt wurden und an der von uns ausgeführten Anlage keine technischen Veränderungen vorgenommen wurden.

Eine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits, im Sinne der Gesetzesdefinition besteht nur:
auf die von uns gelieferten Anlagen und Anlagenteile, wenn die Erst- Inbetriebnahme durch unseren Werkskundendienst erfolgte; wenn die Anlagen/Anlagenteile regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich durch unseren Werkskundendienst gewartet werden (wurden); Eine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits besteht generell nicht bei: Verschleißteilen wie Dichtungen aller Art, Membranen, Stopfenbüchsen, Lampen aller Art. Chemikalien Prüfreagenzien sowie beim Einsatz von nicht empfohlenen Fremdchemikalien.

§ 6 Haftung

Der Käufer verpflichtet sich, ihm ausgehändigte Gebrauchsanweisungen bzw. Bedienungsanleitungen genau zu befolgen bzw. befolgen zu lassen, Warnhinweise zu beachten und den Kaufgegenstand nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Im Falle der Wiederveräußerung hat der gewerbliche Wiederverkäufer diese Pflichten auch seinem Käufer gegenüber zu überbinden. Ihm ist es außerdem ausdrücklich untersagt, dem Kaufgegenstand über die schriftlich zugesagten Produkteigenschaften hinaus zusätzliche Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und dgl. zuzusagen, die eine Haftung der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH im Sinne des Produkthaftungsgesetzes BGBl. 199/1988 auslösen könnten.

Die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH haftet dem Käufer nur innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung für schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden bis zur Höhe von € 35.000,-- je Schadensereignis.

Weitergehende Ansprüche gegen die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH und den Hersteller, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Schadenersatzansprüche, etwa solche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, entgangenem Gewinn und nicht eingetretener Ersparnis sowie auch Ansprüche gegen die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH wegen von Dritten gegen den Käufer erhobenen Ansprüche oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit beruhen.

Alle Schadenersatzansprüche gegen die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH, den Hersteller, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 12 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall der Wandlung oder einer sonstigen, auch rückwirkenden Beseitigung oder Aufhebung des Vertrages.

Für Vertragspartner auf welche das Konsumentenschutzgesetz nicht Anwendung findet (Wiederverkäufer) gilt ein Haftungsausschluss auf Warn- und Aufklärungspflichten, auch auf Vor- und Nachvertragliche Zeit als vereinbart.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH zustehenden Forderungen und Außenstände derer Eigentum.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter (wie z.B. Pfändung) hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH zieht, sofern eine anderslautende Erklärung nicht angegeben wurde, nicht den Vertragsrücktritt nach sich. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH zur Geltendmachung des Eigentums tunlich erscheinen, insbesondere den Zutritt zu seinen Liegenschaften und Gebäuden.

§ 8 Allgemeines

Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH bzw. der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH Niederlassung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Amstetten oder der Sitz der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH Niederlassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind vom Käufer, falls nicht sofort ausgehändigt, anzufordern. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist eine Sammlung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten unumgänglich. Der Käufer erteilt hierzu seine Genehmigung und ist einverstanden, dass die Fa. Mag. Ing. Haider GMBH bei der unternehmensweiten Bearbeitung der Daten (z.B. im Kontakt mit Lieferwerken) auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder an Dritte vornehmen kann. Weiters ist der Käufer einverstanden, dass an zur Verfügung gestellte Kontaktadressen Werbenachrichten gesendet werden bis dies schriftlich untersagt wird. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gehen seitens der Fa. Mag. Ing. Haider GMBH auf deren Rechtsnachfolger über.

Sollten ein- oder mehrere Punkte der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rechtsordnung widersprechen, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte keinen Einfluss.

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